Die Umsatzsteuer ist ein völlig eigenes Thema und wird nicht auf Gewinne erhoben. Sie ist eine Steuer des Staates, die auf die meisten Produkte oder Dienstleitungen anfällt und wird auch Mehrwert- oder Vorsteuer genannt. Selbstständige müssen diesen Steuerbetrag – überwiegend mit 19 Prozent, seltener mit sieben Prozent – auf jeder Rechnung ausweisen und bekommen ihn von ihren Kunden gezahlt. Dieses Geld gehört dann aber nicht ihnen, sondern muss an das Finanzamt weitergereicht werden. Das geschieht in Form von monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt beispielsweise für Grundnahrungsmittel, die Übertragung von Urheberrechten für Texte, Musik und Bilder, für Künstlerauftritte und seit 2010 auch für Hotelübernachtungen. Bestimmte Wirtschaftsbereiche sind ganz von der Umsatzsteuer befreit, zum Beispiel der Luftverkehr, Stiftungen sowie der öffentlich-rechtliche Rundfunk.